Die wichtigsten Fakten zur Ortsgeschichte, zusammengetragen vom Kreisheimatspfleger Michael Pavlicic
Schloß Neuhaus ist sowohl von seiner Fläche und Einwohnerzahl als auch von seiner geschichtlichen Bedeutung der größte Stadtteil von Paderborn. Die folgende Abhandlung soll die wichtigsten Daten und Ereignisse der Geschichte dieser alten bischöflichen Minderstadt festhalten.
Der gesamte Raum Schloß Neuhaus liegt am äußersten Rande der Münsterländer Bucht und ist etwa 35 Quadratkilometer groß. Die Gemarkungsfläche hat geographisch an folgenden Landschaftstypen Anteil:
1. Staumühler Mittlere Senne
2. Lippeniederung
3. Marienloher Schotterebene
4. Geseker Unterbörde
Eine Besonderheit stellt der Bereich des alten Ortszentrums dar, wo durch den Zusammenfluss von Pader, Lippe und Alme eine natürliche Halbinsel entstanden ist; diese Beschaffenheit des Ortes wurde bei der späteren Besiedlung zu einem wichtigen Faktor. Zur Zeit Karls des Großen befand sich hier ein Lippeübergang.
Wirft man einen Blick auf die Bodendenkmalkarte der Stadt Paderborn, so kann sehr schnell erkannt werden, dass eine Vielzahl von Steinkisten- und Hügelgräbern aus der Zeit vor Christi Geburt im Gebiet von Neuhaus (vor allem entlang der Lippe) lokalisiert worden ist. Dieses sind Belege für eine frühe Besiedlung.
Bereits zum Jahre 1016 wird Neuhaus in der „Vita Meinwerci“, der Lebensbeschreibung des Bischofs Meinwerk (1009-1036) erwähnt. Diese Geschichtsquelle ist nach 1165 von Abt Konrad von Abdinghof in Paderborn verfasst worden. Am 25. Mai 1036 gründete Bischof Meinwerk das Kollegiatstift St. Petrus und Andreas, auch Busdorf genannt, vor den Toren der damaligen Stadt Paderborn. Er stattete das neue Stift mit dem „Zehnten“ (Naturalabgaben) vieler Ortschaften des Bistums Paderborn aus, die in der Gründungsurkunde (oft erstmalig) aufgeführt werden. Der Villikationsverband (= Hofverband) Neuhaus wird folgendermaßen beschrieben: „Nyenhus et quatuor vorwerc ad eam pertinentes: Elesen, Ascha, Burch, Thune“, zu Deutsch: „der bischöfliche Haupthof Neuhaus und die vier dazugehörigen Vorwerke Elsen, Ascha, Burch und Thune“.
Aus dem Vorwerk Elsen hat sich die Ortschaft gleichen Namens entwickelt; Ascha lag zwischen Gesseln und Bentfeld (Flurbezeichnung „Escherfeld“). Die Lage des Vorwerkes Burch ist nicht eindeutig geklärt. Der Brockhof bei Sande dürfte nicht gemeint sein, da in einer Urkunde von 1245 Burch als „nahe bei Neuhaus gelegen“ bezeichnet wird. Der Hof Thune existiert bis zum heutigen Tage; er liegt nicht weit von Neuhaus entfernt.
In diesem Zusammenhang muss noch das Vorwerk Stiden des Haupthofes Enenhus bei Paderborn erwähnt werden; dieses erscheint ebenfalls in der Busdorfer Gründungsurkunde und lag im Bereich des sog. „Hoppenhofes“ in der Neuhäuser Feldflur.
In der Gründungsurkunde taucht ein Zeuge „Alderich de Nyenhus“ (Alderich von Neuhaus) auf. Er war bischöflicher Ministeriale und „villicus“ (Verwalter) des Haupthofes. Man kann ihn getrost als den ersten Amtmann des später so bedeutenden Amtes Neuhaus bezeichnen, denn die lateinische Bezeichnung „villicus“ wird mit „Amtmann“ übersetzt. Die Ritterfamilie „von Neuhaus“ starb allerdings sehr früh aus. Aus einem mittelalterlichen Güterverzeichnis des Stiftes Busdorf erfahren wir, dass vom Haupthof Neuhaus 43 Malter Korn und vom Vorwerk Thune 6 Malter Korn abgeliefert werden mussten.
Der bischöfliche Haupthof Neuhaus dürfte im Bereich der jetzigen Pfarrkirche St. Heinrich und Kunigunde gelegen haben. Dort findet man das höchste Bodenniveau im alten Ortskern. Aus dem ältesten erhaltenen Stadtplan von Neuhaus von 1675 geht hervor, dass der Kirchplatz damals stark befestigt war.
Das Ulrichs-Patrozinium der alten Kirche (bis 1665) lässt auf eine Gründung dieser Kirche durch Bischof Meinwerk schließen, da in seiner Amtszeit dieser Heilige im Bistum Paderborn bekannt wurde (vgl. Aufsatz von Prof. Dr. H. ]. Brandt in der Festschrift der Paderborner Gaukirche, 1983). Die alte Ulrichskirche ist wohl von Bischof Meinwerk als Eigenkirche auf dem Gelände des Haupthofes gegründet worden.
Der hochmittelalterliche Streit zwischen dem Fürstbischof und der Hauptstadt Paderborn führte zu einer Verlegung der bischöflichen Residenz nach Neuhaus. Den genauen Zeitpunkt der Übersiedlung kennen wir nicht, jedoch ist als sicher anzusehen, dass Bischof Simon I. nach 1257 einen Schlossbau in dem sumpfigen Gelände nördlich des alten Haupthofes ausführen ließ, zumal er in besagtem Jahr vom Papst das Burgenbaurecht erlangt hatte. Die ersten Schlossbauten wurden von der Paderborner Bürgerschaft zerstört. Der Bischof blieb aber hartnäckig und ließ die Gebäude immer wieder aufrichten.
Der heutige Schlossbau besteht aus folgenden Hauptbauabschnitten:
1. Haus „Spiegel“, um 1370 (ehemals gotischer Wohnturm),
2. Haus „Braunschweig“, 1525 (südlicher Teil zum Markt gelegen),
3. Haus „Wied“, 1540 (Verbindungsstück zwischen den Häusern „Braunschweig“ und „Spiegel“),
4. Haus „Kerssenbrock“, 1560 (zur Lippe hin gelegen),
5. Haus „Fürstenberg“, 1590, mit den vier Außentürmen.
Die städtischen Privilegien von Neuhaus
Urkunden und Urkundenabschriften aus den Jahren 1549, 1569, 1575, 1587 usw. belegen, dass Neuhaus minderes Stadtrecht oder „Weichbildrecht“ besaß. 1558 kommt die Bezeichnung: „Binnen unserer Stadt zum Neuenhause“ vor. 1588 wird das Marktprivileg bestätigt.
Karl Krösehell definiert ein sog. „Weichbild“ in seiner Arbeit „Stadtgründung und Weichbildrecht in Westfalen“ folgendermaßen: „Ein Weichbild ist ein geschlossener Ort, entstanden durch Aufteilung und Besiedlung eines Herrschaftlichen Haupthofes. Es wird gegründet durch den Herrn dieses Hofes, meist einen Bischof, der ihm eine Sonderstellung gegenüber dem vogteilichen Hochgericht verleiht. Seine Bewohner werden zu freier Erbleihe angesiedelt, zu dem Recht, das im Volksmund wicbilede genannt wird. Sie sind freie Leute, und auch Zuziehende erlangen die Freiheit, wenn sie Jahr und Tag im Weichbild angesessen waren und der Gemeinde angehört hatten.“
Diese Definition eines Weichbildes, auch „Wigbold“, „Wibbold“, „Flecken“ genannt, trifft auf Neuhaus recht genau zu.
In den Bestätigungen der Jahre 1549-1620 wird immer ein Bischof Simon als Stifter dieses minderen Stadtrechtes genannt; allerdings ist aus diesen Dokumenten nicht zu entnehmen, welcher Simon gemeint ist:
Simon 1. zur Lippe (1247-77),
Simon II., Graf von Sternberg (1380-89),
Simon III. zur Lippe (1463-98).
Neuere Forschungen (Prof. Dr. Heinrich Rüthing, Bielefeld) belegen eindeutig, dass Bischof Simon II. Neuhaus diese nicht unbedeutenden Privilegien verliehen hat.
Doch werfen wir einen Blick auf die Verfassung und das Siedlungsbild des alten Neuhaus. Die natürliche halbinsulare Lage des Ortes machte den Bau einer Stadtmauer überflüssig; dennoch waren einige markante Stellen durch Erdwälle und Schanzwerk zusätzlich gesichert, wie es Skizzen des Jesuiten Grothaus um 1660 belegen.
Man erreichte Neuhaus durch das Lippe-, Stadt- und Elser-Tor (Abbildungen dieser Torsituationen noch in alten Stichen vorhanden). Daß der Ort in etwa planmäßig angelegt worden ist, beweist folgendes: Durch die Achse der heutigen Residenzstraße war Neuhaus in zwei Bauerschaften mit jeweils fünf Rotten unterteilt, und zwar in die Elser Bauerschaft (in Richtung Elsen gelegen) und die Mühlenbauerschaft (im Bereich der großen Mahlmühle gelegen). In jeder Bauerschaft gab es 14 Halbmeier- und 15 Viertelmeierstätten. Dazu kam eine größere Anzahl von sog. „Eigenhäusern „; diese verfügten nur über wenig Grundbesitz.
Alle Häuser hatten erbmeierstättische Qualität, die jeweiligen Besitzer waren persönlich frei, während die Bewohner auf der Thune und in der Alten Senne des Kirchspiels Neuhaus eigenbehörig waren und somit den .Sterbfall“ zahlen und den Heiratskonsens des Grundherrn einholen mußten.
Wir haben es hier mit der eigenartigen Tatsache zu tun, daß die Bewohner emer „politischen“ Einheit (Flecken Neuhaus, Bauerschaft Thune) rechtlich unterschiedlich gestellt waren; außerhalb der drei Brücken waren nur der Kruggelhof, die Thunemühle, der Oberjägerhof am Wilhelmsberg, das Gut Nachtigall sowie der Gräftenhof Hachmann in die innerstädtische Verfassung integriert. Grundherr war für alle Hausstätten im Kirchspiel Neuhaus der Fürstbischof, obwohl in der Neuhäuser Feldflur auch die Paderborner Klöster Besitzungen hatten, die sie an die Bürgerschaft verpachteten.
Ein Halbmeier hatte für gewöhnlich 30 Morgen, ein Viertelmeier 15 Morgen Grundbesitz; jedoch gab es auch einige größere Landbesitzer. Vom Schloß selbst wurden rund 250 Morgen bewirtschaftet. Der gesamte Raum Neuhaus ging bis weit in die Senne. Aufgrund der Grenzziehung nach dem Schnadgangsprotokoll von 1787 kann man eine Wirtschaftsfläche von etwa 35 Quadratkilometern (= 3 500 Hektar) annehmen. Wer in Neuhaus das Bürgerrecht erlangen wollten, mußte drei Reichstaler Bürgergeld zahlen. Die alten Bürgerbücher sind leider verloren gegangen, jedoch fand ich Auszüge eines solchen Buches in einer Akte des Staatsarchivs Münster; aber auch in den jährlichen Ämterrechnungen des Amtes Neuhaus finden sich die Vermerke über den Zuzug von Neubürgern.
Die innerstädtische Bauerschaftsverfassung spielte auch bei der Ratswahl eine entscheidende Rolle. Der Rat bestand aus sechs Mitgliedern, von denen je drei aus der Mühlen- und aus der Elser Bauerschaft stammen mußten (zwei Halbmeier, zwei Viertelmeier, zwei Eigenhäuser); es gab zwei Bürgermeister, von denen je einer als der „Regierende“ bezeichnet wurde. Zwei Ratsmitglieder hatten die Funktion von Schöffen, die übrigen beiden waren als „Hudeherren“ für die Angelegenheiten der Gemarkung zuständig. Die Wahl wurde jährlich am Dienstag nach dem Dreikönigsfest abgehalten. Als Rathaus diente die Knabenschule; dort befand sich ein eigens angelegter Ratssaal.
Die wirtschaftliche Grundlage des alten Neuhaus
Außer der Landwirtschaft haben die Mühlen immer eine große Bedeutung gehabt. Die bischöfliche Mahlmühle im Ort hat auch in früheren Jahrhunderten eine enorme Kapazität gehabt. Die viergängige Thunemühle sowie einige ÖI- und Buckemühlen kamen dazu. Die zahlreichen Schuhmacher hatten eine eigene Bruderschaft: „Zum heiligen Ulrich“.
Einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor bildete auch das Militär. Bereits für 1672 sind uns Quartierlisten der fürstbischöflichen Gardereiter und Grenadiere überliefert. Diese Soldaten rekrutierten sich zum Teil aus der Bürgerschaft selbst („wohnt bei sich selber“) oder stammten aus anderen Orten des Hochstiftes und wurden bei der Neuhäuser Bürgerschaft einquartiert. Die Aufgabe dieser Soldaten bestand zum einen in der Sicherung des bischöflichen Schlosses, zum anderen aber auch in der Landesverteidigung allgemein.
Die kirchlichen Verhältnisse
Aufgrund der spärlichen urkundlichen Überlieferung (Ortsarchiv brannte 1569) wissen wir nicht viel über die Pfarrei Neuhaus in alter Zeit. Die auf dem Gelände des Haupthofes entstandene bischöfliche Eigenkirche war dem heiligen Ulrich geweiht. Aus einer Urkunde vom 7. 1. 1437 erfahren wir, daß Neuhaus zu diesem Zeitpunkt Pfarrei ist. Die Nennung der Pfarrer und Küster setzt mit den Ämterrechnungen des Amtes Neuhaus 1531 ein. Außer der Minderstadt Neuhaus gehörten noch die Bauerschaften Thune und Altensenne zum Kirchspiel Neuhaus. Die Einzelgehöfte entlang der Thune auf Neuhäuser Gebiet waren erst im Rahmen der inneren Kolonisation des Fürstbistums Paderborn nach dem 30jährigen Krieg entstanden. In alten Stichen ist uns das Aussehen des Turmes der alten Ulrichskirche überliefert. Der Merian-Stich (Topographie Westfalens) von 1647 vermittelt eine, wenn auch wohl nicht ganz präzise gestaltete Gesamtansicht des Gotteshauses.
Fürstbischof Dietrich Adolph von der Recke plante den Bau eines Franziskanerklosters neben der alten Kirche; diesen Plan konnte er allerdings nicht mehr ausführen. Die erhaltenen archivischen Quellen zu diesem Vorhaben vermitteln recht genaue Pläne und Beschreibungen der mittelalterlichen Ulrichskirche. Sein Nachfolger, Ferdinand von Fürstenberg, ließ die alte Kirche bis auf den Turm abbrechen und in den Jahren 1665-68 die noch jetzt vorhandene gotisierende Saalkirche bauen, wobei als neue Kirchenpatrone das heilige Kaiserpaar Heinrich und die Kunigunde eingeführt wurden; St. Ulrich blieb Nebenpatron. Die wertvolle einheitliche Barockausstattung macht die Neuhäuser Residenz-und Stadtpfarrkirche zu einem der bedeutendsten Gotteshäuser im Hochstift Paderborn.
Das Amt Neuhaus
Dieses entstand aus der alten Villikationsverfassung (villicus = Amtmann). Aufgrund der spätmittelalterlichen Ämterverfassung im Fürstbistum Paderborn wurde Neuhaus Amtsort für den „Unterwaldischen Distrikt des Fiirstbistums“.
Es wurde unterschieden zwischen:
1. dem Rentamt Neuhaus,
2. dem Küchenamt Neuhaus und
3. dem Oberamt Neuhaus (Drostei).
Einige Namen von Amtmännern sind uns bereits aus den Jahren 1343 und 1374 bekannt. In späterer Zeit waren auch die bischöflichen Behörden (Hofkammer, Kanzlei) teilweise in Neuhaus ansässig.
Mit der Säkularisation der Jahre 1802/03 kam es in der kleinen Residenzstadt Neuhaus zu erheblichen Veränderungen. Die fürstbischöfliche Hofhaltung – ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für den Ort – entfiel künftig.
In der Folgezeit wurden von den zuständigen preußischen Behörden Versuche zu einer wirtschaftlichen Belebung des Ortes unternommen. Jedoch scheiterten sowohl die Einrichtung einer Tuchfabrik (1806) als auch die angestrebte Lippeschifffahrt (1831). Die seit 1820 (bis 1945) im Schloßbereich untergebrachten preußischen Regimenter sorgten schon eher für eine Belebung des Ortes.
Mit der Errichtung des Truppenübungsplatzes Senne seit 1891 kam es zu einem Anstieg der Bevölkerungszahl, da das Lager (Sennelager) auf Neuhäuser Gebiet errichtet wurde und sich somit im Bereich der alten Bauerschaft Thune ein neuer Ortsteil entwickelte. Hatte die Bevölkerungszahl in fürstbischöflicher Zeit stets ziemlich konstant 1 500 betragen, so stieg sie bis zum 1. Weltkrieg auf 4000. In den letzten Kriegstagen des Jahres 1945 wäre Neuhaus fast zerstört worden, da einige Truppenteile unter dem Kommando eines jungen SS-Offiziers den Ort zur Festung erklären wollten.
Im Jahre 1957 feierte die Gemeinde das 700jährige Bestehen des Schlosses mit einer glanzvollen Festwoche. Anläßlich dieses Jubiläums änderte die Gemeinde ihren Namen in „Schloß Neuhaus“. Die Einwohnerzahl überschritt die 10.000-Grenze. 1975 wurde im Rahmen der Gebietsreform das große Amt Neuhaus aufgelöst. Schloß Neuhaus wurde Bestandteil der neuen Stadt Paderborn, obwohl es über alle Einrichtungen eines Nebenzentrums verfügte. Die Stadt Paderborn ist allerdings bemüht, das Eigenleben der Ortsteile zu fördern. Die Einwohnerzahl ist auf über 25.000 angewachsen.
Ein preußischer Beamter beschrieb das Kirchspiel Neuhaus im Jahre 1803 auszugsweise folgendermaßen:
„Das Kirchspiel Neuhaus enthält:
a) den Flecken Neuhaus,
b) die Bauerschaft Thune,
c) die Bauerschaft Altensenne.
Der Flecken Neuhaus liegt 1. Stunde westwärts von der Stadt Paderborn am Zusammenfluß der Pader, Lippe und Alme, von welcher der Ort eingeschlossen wird, hat 128 Wohnhäuser, gepflasterte Straßen, eine schöne steinerne Brücke, unter welcher die Pader und Lippe sich vereinigen und ist von den paderbörnischen Orten noch am besten gebaut. Er ist deshalb und wegen seiner angenehmen Lage der vorzüglichste Promenade Ort für die Haupt-Städter (gemeint sind hiermit die Paderborner).“
Die sehr erfolgreich durchgeführte Landesgartenschau 1994 mit ihren zahlreichen Errungenschaften hat das Erscheinungsbild des Ortes äußerst positiv beeinflusst, so dass Schloß Neuhaus mit Recht wieder der „Promenade-Ort“ für die Paderborner geworden ist.